Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
und Pränatale Diagnostik, Geburtshilfliche und Gynäkologische Sonographie
ÖGUM Stufe II
Altes Parkhotel Villach
Moritschstrasse 2/3
3. Stock. Tür 316
9500 Villach
Tel.: +43 (0) 4242 / 29 7 07
Fax: +43 (0) 4242 / 29 7 07-4
E-Mail: office@schwangerschall.at
Ihr Arzt: Dr. János Gellén
Berufliche Erfahrung
Seit Oktober 2022 bis heute
Oberarzt an der pränatalen Ambulanz des Uni Klinikums Klagenfurt am Wöthersee
Von Februar 2019 bis September 2022
2017
20 Jahre Pränataldiagnostik in Oberkärnten
Seit April 2005 bis heute
Praxis für Pränataldiagnostik sowie geburtshilflichen und gynäkologischen Ultraschall
Von August 1997 bis März 2005
Kreißsaalleitender Oberarzt an der Frauenklinik des LKH-Villach
1997
Verleihung der ÖGUM Stufe II Qualifikation auf dem Gebiet der geburtshilflichen-gynäkologischen Sonographie
Von Mai 1994 bis Juli 1997
Facharztausbildung für Frauenheilkunde in Moers (Deutschland)
Von Oktober 1992 bis April 1994
Ausbildung für Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe an derUniversitätsfrauenklinik Ulm (Deutschland)
Von 1984 bis 1990
Medizinstudium in Szeged (Ungarn)
Bei uns in der Ordination
Eine meiner Hauptaufgaben bei der Betreuung Schwangerer sehe ich im Gespräch und speziell in der Vermittlung von Information. Gerne nehmen Schwangere ihren Partner oder Vertrauenspersonen als Unterstützung mit zum Gespräch. Die Schwangere soll bereits vor der Untersuchung wissen, was der Ultraschall kann und was nicht. Möglicherweise können auch Konflikte und Gewissensnöte aus einem abnormalen Ultraschallbefund entstehen. Generell hat die Patientin immer das Recht, auch auf die Ultraschalluntersuchung zu verzichten.
Da man mittels Ultraschall keine Diagnose stellen sondern nur Hinweise auf möglicherweise vorhandene Erkrankungen erhalten kann, wird man viel über „Wahrscheinlichkeiten“ sprechen müssen. Zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind eine Chromosomenabweichung hat. Aufgrund dessen dass viele genetische Erkrankungen oft sehr vielseitig sein können, ist diese Problematik oft nicht einfach zu erklären bzw. nicht einfach zu verstehen. Daher verwende ich oft Skizzen, Graphiken oder Bildmaterial, um den Aufklärungsinhalt leichter verständlich zu machen.
Wenn aufgrund eines auffälligen Befundes eine Entscheidung über weitere diagnostische Maßnahmen zu treffen ist, gibt es hier zumeist mehrere mögliche Wege, und jeder hat Vor- und Nachteile. Im Gespräch sehe ich meine Aufgabe darin, die Schwangere verständlich und ohne Zeitdruck in ruhiger Atmosphäre über die möglichen weiteren Schritte zu informieren und ihr eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Im Informationsgespräch lege ich Wert darauf, eine einfache Sprache ohne die ständige Verwendung von Fachausdrücken zu verwenden. Die Schwangere soll durch die Informationsmenge nicht überlastet werden und ihr wird die Möglichkeit gegeben, selbst zu bestimmen, ob sie mehr Information möchte oder nicht.
Dieser Test ist eine Kombination (engl. „combined“ = kombiniert) aus der Ultraschalluntersuchung in der 11.-14. Schwangerschaftswoche und einer Blutabnahme bei der zwei Hormone im Blut der Mutter untersucht werden, die bei Schwangeren mit gesunden Kindern und Schwangeren mit potenziell kranken Kindern unterschiedlich im Blut verteilt sind. Die Ultraschalluntersuchung dient dazu, Auffälligkeiten die auf eine Chromosomenstörung hinweisen können auszuschließen oder zu vermerken.
Ein weltweit anerkanntes statistisches Rechenprogramm erlaubt dann mit diesen Werten eine individuelle Wahrscheinlichkeitsberechnung des Risikos für eine Chromosomenstörung bei dem ungeborenen Kind.
Mehr zum First-Trimester-Screening und Combined Test finden Sie im Abschnitt
Informationsmaterial.
Wichtig zu wissen ist: Die Ultraschalluntersuchung hat auch in erfahrenen Händen ihre Grenzen. Die Ultraschalluntersuchung alleine kann nie sagen, ob das Kind „vollkommen gesund“ ist. Aber mit entsprechender Erfahrung und günstigen Schallbedingungen (abhängig u.a. von der Kindslage und der Stärke der mütterlichen Bauchdecke) kann man strukturelle Auffälligkeiten des Kindes erkennen oder ausschließen sowie auch die Versorgung des Kindes und die Umgebungsbedingungen (wie z.B. Fruchtwassermenge oder Mutterkuchenaufbau) untersuchen. Prinzipiell kann es jedoch immer sein dass kleine Auffälligkeiten, wie zum Beispiel eine kleine Lippenspalte, unerkannt bleiben. Auch gibt es Erkrankungen die sich erst im Laufe der Schwangerschaft bilden.
Für Näheres lesen Sie bitte das Informationsblatt für das Organscreening.
In meiner Ordination verwende ich stets ein Ultraschallgerät der neuesten Generation. Das erlaubt mir das Kind, unter anderem auch dreidimensional (sog. 3D-Ultraschall) darzustellen. Der Untersuchungsverlauf folgt dem Konzept und den Empfehlungen der Fetal Medicine Foundation (FMF) London und der Österreichischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM).
In manchen Fällen zeigt der Combined Test oder die Ultraschalluntersuchung alleine Auffälligkeiten die eine weitere Abklärung notwendig machen können. Hierfür stehen gut erprobte, sogenannte „invasive“ Methoden zur Wahl. Nur mittels dieser Untersuchungen gibt es eine Diagnose! Jedoch entscheidet immer die Patientin ob eine weitere Abklärung stattfinden soll oder ob sie diese nicht wünscht.
Die Chorionzottenbiopsie (= Mutterkuchenpunktion)
Diese Untersuchung kann ab der 11+0 SSW (Schwangerschaftswoche) durchgeführt werden. Unter sterilen Bedingungen und IMMER unter Ultraschallsicht wird eine dünne, lange Nadel durch die Bauchdecke der Mutter gestoßen und in das Mutterkuchengewebe eingeführt. Über die Nadel werden dann Gewebsproben vom Mutterkuchen gewonnen und speziell für die genetische Untersuchung vorbereitet und konserviert. Schnellbefund (für Chromosom 13, 18, 21 und die Geschlechtschromosomen): nach 1-2 Tagen; Endgültiger Gesamtbefund: nach 1-2 Wochen.
Die Amniozentese (= Fruchtwasserpunktion)
Diese Untersuchung führen wir ab der 15+0 SSW durch. Hierbei wird, wie bei der Mutterkuchenpunktion, unter sterilen Bedingungen und unter Ultraschallsicht eine dünne, lange Nadel durch die Bauchdecke gestoßen und aus der Fruchthöhle ca. 15ml Fruchtwasser entnommen. Die Untersuchung ist erst ab der 15. vollendeten SSW möglich, da erst zu diesem Zeitpunkt so viel Fruchtwasser vorhanden ist, dass das Kind die entnommene Fruchtwassermenge entbehren kann. Schnellbefund (für Chromosom 13, 18, 21 und die Geschlechtschromosomen): nach 1-2 Tagen; Endgültiger Gesamtbefund: nach 2-3 Wochen.
Beide Untersuchungen finden hier in der Ordination unter ruhigen Bedingungen und ohne Zeitdruck statt. Wie auch bei der Ultraschalluntersuchung kann die Patientin auch hier der Partner oder eine andere Vertrauensperson begleiten.
Beide Eingriffe haben ein sogenanntes „Fehlgeburtsrisiko“. Das bedeutet dass es in seltenen Fällen durch die Punktion zu einem Blasensprung oder aber auch zu einer Infektion mit beginnender Wehentätigkeit kommen kann und das Kind verloren wird. Je geübter der durchführende Arzt, desto geringer ist dieses Risiko, im Durchschnitt spricht man aber von einem Risiko von 1:200 (= eine Fehlgeburt in 200 Eingriffen), bei beiden Eingriffen ist dieses Risiko gleich.
Die genetische Auswertung der Proben findet in Linz (OÖ) statt. Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit dem genetischen Institut des Kepler Universitätsklinikum Linz, unter der Leitung von Prim. Univ.-Doz. Dr. Hans-Christoph Duba, zusammen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des humangenetischen Instituts in Linz
Wohlbefinden des Kindes
Qualitätsmanagement
Mein wichtigstes Ziel ist es, für die Patientinnen und die zuweisenden Frauenärztinnen und Frauenärzte schnelle und detaillierte Befunde zu erstellen sowie ein zuverlässiger und stets erreichbarer Gesprächspartner in Fragen der Pränataldiagnostik und Risikoschwangerschaften zu sein.
Um die Qualität meiner Schwangerenbetreuung zu evaluieren bekommt jede Schwangere von mir bei unserem ersten Kontakt eine Rückmeldekarte welche nach der Geburt des Kindes an meine Ordination zurückgesendet, -gefaxt, -gemailt, … werden kann. Diese Rückmeldekarte ist einerseits dafür da, mich über den Ausgang der Schwangerschaft und über das Befinden des Kindes zu informieren, ist aber auch dazu gedacht, Anregungen hinsichtlich meiner Betreuung zu geben.
Einführung neuer Methoden und Geräte, sowie regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und ständiges Studieren neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sind für mich selbstverständlich.
Das Wohlbefinden des Kindes im Mutterleib lässt sich mit den modernen Möglichkeiten des Ultraschalls gut überprüfen. Hierbei werden Wachstum und die Bewegungen des Kindes, die Fruchtwassermenge, Mutterkuchenaufbau und Blutflussströmungen in verschiedenen Arterien und Venen des Feten, sowie in den gebärmutterversorgenden Arterien gemessen. Besonders in der zweiten Schwangerschaftshälfte sind diese Informationen von Interesse, da besonders in diesem Zeitraum manche Kinder Wachstumsprobleme entwickeln oder eine regelmäßige Überwachung aufgrund einer mütterlichen Erkrankung, zum Beispiel Bluthochdruck, notwendig ist. Für Näheres zu Bluthochdruckerkrankungen in der Schwangerschaft lesen Sie bitte das Informationsblatt zur Präeklampsie.
Informationsmaterial
Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den angebotenen Untersuchungen und Aufklärungsblätter.
COVID-19 Impfung – OEGGG
Die aktuelle Stellungnahme der Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe – OEGGG zur COVID-19 Impfung für Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und stillende Frauen finden Sie hier.Terminvereinbarung
So erreichen Sie uns:
- Telefon: +43 4242 29 707 (Mo bis Fr 08:00-14:00 Uhr)
- Fax: +43 4242 29 707-4
- E-Mail: office@schwangerschall.at
Frau Christine Koch steht Ihnen gerne Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 14:00 Uhr telefonisch zur Terminvergabe zur Verfügung!
Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Telefonnummer auf unseren Anrufbeantworter. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Terminvereinbarung per E-Mail leider nicht möglich ist.
Verrechnung
Ich rechne privat ab, jedoch können Zusatzversicherungen, je nach Tarifvereinbarungen, einen Teil des Honorars übernehmen.
Auch in Krankenhäusern sind das First Trimester Screening und das Organscreening inzwischen kostenpflichtig.
Von Allgemeinen Kassen werden diese Untersuchungen leider nicht bezahlt.
Alle Leistungen werden von uns in Bar verrechnet.
Bitte beachten Sie:
Wir ersuchen höflichst, dass vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden müssen. Anderenfalls müsste der Termin verrechnet werden.
Bitte bringen Sie folgendes zu Untersuchung mit:
- Mutter-Kind-Pass
- Einen unbenützten USB-Stick damit wir Ihnen die schönsten Bilder der Ultraschalluntersuchung mitgeben können. (Optional)